Dein Besuch
Besucherordnung
hanse:buch Festival 2027 · 6.–7. März 2027 · MUK Lübeck
Kurzfassung
Die wichtigsten Regeln in 60 Sekunden
Cosplay willkommen
Cosplay ist willkommen. Für Requisiten gelten die Regeln unter „Cosplay und Requisiten“ — im Zweifel entscheidet der Requisiten-Check am Einlass.
Keine Waffen
Keine Waffen, keine funktionsfähigen Klingen, nichts, was schießt — auch nicht als Teil eines Kostüms.
Kein Feuer, kein Rauch
Keine Pyrotechnik, kein offenes Feuer. Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt, E-Zigaretten eingeschlossen.
Keine eigenen Getränke
Eigene Speisen und Getränke bleiben draußen — auch verschlossene Wasserflaschen und eigene Trinkflaschen. An den Bars gibt es Wasser von Viva con Agua zu fairen Preisen.
Kontrollen am Einlass
Am Einlass kann es Taschen- und Requisitenkontrollen geben. Plane ein paar Minuten mehr ein.
Wiedereinlass mit Bändchen
Beim ersten Einlass bekommst du ein Festivalbändchen. Damit kannst du das Gebäude verlassen und am selben Tag wieder hinein — solange es unbeschädigt am Handgelenk sitzt.
Wege bleiben frei
Fluchtwege und Notausgänge bleiben frei. Den Anweisungen des Personals ist zu folgen.
Im Alarmfall
Ruhe bewahren, das Gebäude über den nächstgelegenen Ausgang verlassen, keine Aufzüge benutzen und draußen der Beschilderung zum Sammelplatz folgen.
Unter 14 in Begleitung
Kinder unter 14 Jahren besuchen das Festival in Begleitung — einer sorgeberechtigten oder einer von den Eltern beauftragten volljährigen Person.
Respekt
Wir gehen respektvoll miteinander um. Gewalt, Diskriminierung und Belästigung führen zum Verweis vom Festival.
Grundlagen
Geltung, Einlass und Respekt
Schön, dass du da bist. Diese Ordnung hat ein Ziel: zwei volle Festivaltage, an denen sich alle sicher fühlen — auch im Kostüm. Das meiste davon ist gesunder Menschenverstand. Der Rest steht hier, damit du es vor dem Festival nachlesen kannst statt am Einlass zu diskutieren.
1. Wo diese Ordnung gilt und wie sie sich zur MUK-Hausordnung verhält
Diese Ordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher des hanse:buch Festivals am 6. und 7. März 2027 in allen vom Festival genutzten Bereichen der Musik- und Kongresshalle Lübeck (MUK), einschließlich der Eingangs- und Außenbereiche, soweit sie zum Festivalgelände gehören. Mit dem Betreten des Festivals erkennst du sie an.
Veranstalterinnen sind die Nix und Niemand Events, Wacha GbR (Krähenstraße 1–3, 23552 Lübeck), die Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt) und die aelaephaent UG (haftungsbeschränkt, beide Emil-Janßen-Straße 14, 22307 Hamburg) — im Folgenden „wir".
Ergänzend gilt die Hausordnung der MUK in ihrer am Veranstaltungstag geltenden Fassung; du findest sie unter muk.de. Bei Widersprüchen gehen zwingende Vorgaben der MUK sowie die Anweisungen ihres Personals und des Sicherheitsdienstes vor. Die weitergehenden Regeln dieser Besucherordnung gelten zusätzlich, soweit sie der MUK-Hausordnung nicht widersprechen.
2. Einlass, Ticketkontrolle und Wiedereinlass
Einlass gibt es mit einem gültigen Tagesticket für den jeweiligen Festivaltag, auf dem Handy oder ausgedruckt. Der Ticketcode wird am Einlass gescannt und ist danach entwertet.
Am Einlass kann es Taschen-, Behältnis- und Kleidungskontrollen geben, in Einzelfällen auch Körperkontrollen durch den Sicherheitsdienst. Waffenähnliche und andere sicherheitsrelevante Requisiten werden geprüft (Abschnitt 7). Plane dafür ein paar Minuten mehr ein, besonders mit Kostüm und Requisite.
Beim erstmaligen Einlass erhältst du ein Festivalbändchen. Abweichend von der allgemeinen Wiedereinlassregelung der MUK kannst du das Festivalgebäude während des jeweiligen Festivaltages verlassen und später wieder betreten.
Voraussetzung für den Wiedereinlass ist ein unbeschädigtes und fest am Handgelenk getragenes Festivalbändchen. Das Festivalbändchen ist nicht übertragbar. Beim Wiedereinlass können erneut Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Ohne gültiges Festivalbändchen besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass.
3. Hausrecht und Anweisungen
Das Hausrecht üben wir und die von uns beauftragten Personen aus, im Gebäude und auf dem Gelände zusätzlich die MUK und ihr Personal. Den Anweisungen des Veranstaltungs-, MUK- und Sicherheitspersonals sowie von Polizei und Feuerwehr folgst du unverzüglich.
Wer gegen diese Ordnung oder die Hausordnung der MUK verstößt, notwendige Sicherheitskontrollen verweigert oder andere gefährdet, kann vom Einlass ausgeschlossen oder vom Festival verwiesen werden. Was das für dein Ticket bedeutet, regeln die Ticket-AGB und die Hausordnung der MUK.
4. Respekt und Rücksichtnahme
Wir wollen ein Festival, auf dem sich alle sicher und willkommen fühlen. Deshalb sind insbesondere untersagt:
- Gewalt, Bedrohungen und gefährliches Verhalten,
- diskriminierendes, rassistisches, fremdenfeindliches oder belästigendes Verhalten,
- mutwilliges Beschädigen von Eigentum, Ständen oder Ausstellungsstücken,
- das Blockieren von Wegen, Ausgängen, Fluchtwegen und Ständen,
- das erhebliche oder vermeidbare Behindern und Belästigen anderer Personen.
Wenn dich etwas belastet oder du etwas beobachtest, das nicht in Ordnung ist: Sprich unser Team oder den Sicherheitsdienst an. Dafür sind wir da.
Sicherheit
Was du mitbringen darfst
5. Was du mitbringen darfst und was nicht
Aus Sicherheitsgründen sind auf dem Festival insbesondere untersagt:
- echte Waffen, Messer und sonstige gefährliche Gegenstände jeder Art (für Cosplay-Requisiten gelten die Abschnitte 6 und 7),
- Reizgas, Pfefferspray, Elektroschockgeräte und vergleichbare Gegenstände,
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Explosivkörper, Rauchpulver, Leuchtkugeln sowie offene Flammen,
- Glasbehälter, Dosen und andere leicht zerbrechliche oder splitternde Behältnisse,
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Gewichts oder ihrer Größe beim Werfen Personen verletzen können,
- ätzende oder färbende Substanzen sowie Druckbehälter mit leicht entzündlichen oder gesundheitsschädlichen Gasen — handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray kannst du mitbringen, solange das Sicherheitspersonal keine Gefährdung feststellt, benutzen darfst du sie im Gebäude trotzdem nicht,
- Laserpointer und vergleichbare Geräte,
- Lärminstrumente wie Drucklufthörner,
- Drohnen und vergleichbare Fluggeräte,
- illegale Drogen und sonstige gesetzlich verbotene Rauschmittel,
- Tiere, ausgenommen Assistenzhunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Blindenführhunde, sowie Diensthunde (wenn du einen Assistenzhund mitbringst, erleichtert uns eine vorherige Anmeldung die Vorbereitung; bitte bring einen gegebenenfalls erforderlichen Nachweis mit),
- rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, verfassungswidriges oder sonstiges radikales Propagandamaterial.
Cannabis und cannabishaltige Produkte sind unabhängig von ihrer gesetzlichen Zulässigkeit auf dem gesamten Festivalgelände einschließlich der Außen- und Raucherbereiche verboten — Mitbringen, Besitz, Konsum, Weitergabe und Handel eingeschlossen.
Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur mit unserer vorherigen Genehmigung und gegebenenfalls zusätzlich mit Genehmigung der MUK erlaubt.
Speisen und Getränke
Eigene Speisen und Getränke kannst du nicht mit auf das Festivalgelände bringen. Das gilt für die Säle, Foyers und alle weiteren Innenbereiche und schließt auch verschlossene Wasserflaschen sowie eigene Trinkflaschen ein.
Speisen und Getränke erhältst du an unseren Bars und Ständen. Wasser von Viva con Agua bieten wir zu fairen Preisen an. Für diese Marke haben wir uns bewusst entschieden, weil Viva con Agua sich für den weltweiten Zugang zu sauberem Trinkwasser einsetzt.
Benötigst du aus medizinischen Gründen eigene Speisen oder Getränke, stimme dies bitte vorab mit uns ab. Wenn du vor Ort unerwartet Wasser benötigst, wende dich bitte an die Bars, den Sicherheitsdienst oder unser Festivalteam.
Vor Ort gekaufte Speisen und Getränke darfst du nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehren. In den Konzertsaal dürfen keine Speisen oder Getränke mitgenommen werden.
Gepäck, Garderobe, Werbung und Verkauf
Du darfst eine Handtasche oder einen normalen Tagesrucksack bis zu einer Größe von maximal 40 × 30 × 20 cm mitbringen. Koffer, Reisetaschen, große Sporttaschen und größere Rucksäcke dürfen nicht in die Veranstaltungsbereiche mitgenommen werden. Eine Aufbewahrung solcher Gepäckstücke vor Ort kann nicht gewährleistet werden; ein Anspruch auf Verwahrung besteht nicht.
Aus Sicherheitsgründen oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse können wir, die MUK oder der Sicherheitsdienst anordnen, dass auch zulässige Taschen und Tagesrucksäcke an der Garderobe abgegeben werden müssen. In diesem Fall gelten die Bedingungen und Entgelte der MUK. Wertsachen, Geld und Schlüssel behältst du bitte bei dir.
Für Cosplay-Requisiten und deren Transport gelten ergänzend die besonderen Regelungen der Abschnitte 6 und 7.
Flucht- und Rettungswege, Türen, Treppen und Durchgänge bleiben jederzeit frei.
Flyer, Werbematerial und sonstige Drucksachen verteilst du nur mit unserer vorherigen Erlaubnis und der vorherigen Zustimmung der MUK. Waren verkaufst du nur auf den dafür vorgesehenen und genehmigten Flächen.
Cosplay
Cosplay und Requisiten
6. Cosplay und Requisiten
Cosplay ist bei uns ausdrücklich willkommen, an beiden Festivaltagen.
Unabhängig von diesen Hausregeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes, insbesondere § 42 WaffG für Waffen und Messer bei öffentlichen Veranstaltungen, § 42a WaffG für Anscheinswaffen sowie die Liste verbotener Waffen in Anlage 2 zum Waffengesetz. Die weitergehenden Verbote dieser Ordnung beruhen auf unserem Hausrecht und bleiben davon unberührt.
Als Requisiten (oder „Props") gelten alle mitgeführten, getragenen oder aufgestellten Gegenstände, die zu einem Kostüm oder einer Darstellung gehören — zum Beispiel Schwerter- und Waffenattrappen, Stäbe, Schilde, Bücher, Schilder, Puppen, Bögen, größere Flügel und andere feste Kostümaufsätze.
Erlaubte Requisiten
Erlaubt sind Requisiten, die erkennbar Requisiten sind: leicht, stumpf, stabil verarbeitet und ungefährlich. Geeignete Materialien sind zum Beispiel Schaumstoff und EVA, Worbla und andere Thermoplaste, Pappe, leichter Kunststoff und leichtes Holz. Kleine metallische Verbindungs- oder Dekorationsteile sind erlaubt, solange von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht.
Eine einzelne Requisite ist nicht länger als etwa 1,50 Meter und du kannst sie jederzeit sicher tragen und kontrollieren. Größere Flügel, Aufbauten und feste Kostümteile blockieren keine Wege, haben keine scharfen oder harten Spitzen und gefährden niemanden.
Nicht erlaubte Requisiten und Gegenstände
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- echte Waffen jeder Art — auch dekorativ, stumpf oder unbrauchbar gemacht,
- echte Messer sowie echte, funktionsfähige, scharfe, angespitzte oder gezahnte Klingen — unabhängig davon, aus welchem Material sie bestehen,
- Nachbildungen echter Schusswaffen, die mit einer echten Waffe verwechselt werden können (Anscheinswaffen) — auch wenn sie nicht funktionieren; ihr Tragen in der Öffentlichkeit ist gesetzlich verboten (§ 42a Waffengesetz), auf dem Festivalgelände lassen wir sie unabhängig davon nicht zu,
- echte Schusswaffen, Munition, Schreckschuss-, Signal-, Paintball-, Softair-, Druckluft- und Federdruckwaffen,
- alles, was Projektile verschießt oder verschießen könnte, auch funktionsfähige Schaumstoff- und Spielzeugblaster,
- funktionsfähige oder gespannte Bögen, Armbrüste, Schleudern und vergleichbare Abschussvorrichtungen,
- Wurfsterne und Nunchakus, unabhängig von Material und Funktionsfähigkeit,
- Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser,
- Stahlruten, Totschläger, Schlagringe und vergleichbare Schlaggegenstände,
- Hieb- und Stoßwaffen, die als gewöhnliche Alltagsgegenstände getarnt sind,
- Requisiten mit Pyrotechnik, Feuer, Rauchentwicklung, explosionsfähigen Stoffen oder gefährlichen Flüssigkeiten,
- schwere Metallketten sowie Requisiten mit scharfen, spitzen oder hervorstehenden Metallteilen,
- Requisiten mit funktionsfähigen Lasern,
- Requisiten, die so schwer oder sperrig sind, dass sie andere gefährden oder Wege blockieren.
Erkennbar funktionsunfähige und ungefährliche Nachbildungen von Bögen oder ähnlichen Gegenständen kannst du mitbringen, wenn sie sich nicht spannen lassen, keine Projektile verwendet werden und sie den Requisiten-Check bestehen.
Transport und Verwendung
Waffenähnliche Requisiten transportierst du außerhalb des Festivalgeländes sicher und, soweit gesetzlich erforderlich, in einem verschlossenen Behältnis. Am Einlass weist du das Kontrollpersonal unaufgefordert darauf hin. Du darfst die Requisite erst im Kontrollbereich und auf Anweisung des Personals auspacken.
Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe trägst du waffenähnliche Requisiten auf dem Festivalgelände offen und gut sichtbar. Sie dürfen nicht in Taschen oder unter der Kleidung verborgen werden. Requisiten, die nach diesen Regeln verboten sind, darfst du auch verpackt oder in einem verschlossenen Behältnis nicht mitbringen.
Vollmasken, Helme und andere Bestandteile, die dein Gesicht vollständig verdecken, nimmst du am Einlass sowie auf Aufforderung des Personals kurz ab.
Geprüfte Requisiten sind für dein Kostüm und für Fotos da — nicht zum Schwingen, Stoßen, Werfen oder anderweitig gefährlichen Benutzen in Besucherbereichen, Warteschlangen oder im Gedränge.
Showkämpfe außerhalb offiziell vorgesehener Bühnenauftritte sind nicht erlaubt. Im Rahmen einer angemeldeten Cosplay-Performance sind choreografierte Bewegungen nur mit geprüften Requisiten und nach dem Wettbewerbsregelwerk zulässig; Körperkontakt, das Werfen von Requisiten und das tatsächliche Verschießen von Gegenständen bleiben auch auf der Bühne verboten.
Dein Kostüm hat keine scharfen oder harten hervorstehenden Teile, ermöglicht dir sichere Bewegung und bedeckt Brust, Intimbereich und Gesäß ausreichend. Verfassungswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Darstellungen und Symbole sind nicht erlaubt.
Körperfarbe, Kunstblut, Make-up und ähnliche Materialien sind vollständig getrocknet und färben nicht auf andere Personen, Sitzplätze oder Gebäudeflächen ab.
7. Requisiten-Check und Peace-Bonding
Waffenähnliche, große, harte, sperrige oder in anderer Weise sicherheitsrelevante Requisiten zeigst du vor dem Betreten der Veranstaltungsbereiche beim Requisiten-Check vor. Das Personal kann auch die Kontrolle weiterer Requisiten verlangen. Über die Zulassung entscheidet das Sicherheitspersonal anhand der Beschaffenheit des Gegenstands und der konkreten Gefährdungslage.
Zugelassene Requisiten werden sichtbar markiert (Peace-Bonding), zum Beispiel mit einem Band. Die Markierung bleibt während des gesamten Festivalbesuchs unverändert und sichtbar an der Requisite. Wird sie entfernt, beschädigt oder verändert, muss die Requisite erneut kontrolliert werden.
Eine Markierung begründet keinen Anspruch, die Requisite während der ganzen Veranstaltung weiter mitführen zu dürfen: Wird eine zunächst zugelassene Requisite später gefährlich verwendet oder neu als ungeeignet bewertet, kann das Sicherheitspersonal die weitere Verwendung untersagen.
Kaufst du auf dem Festival eine waffenähnliche oder anderweitig sicherheitsrelevante Requisite, muss sie bis zur Kontrolle verpackt bleiben. Zeige sie unverzüglich beim Requisiten-Check vor, bevor du sie offen trägst.
Wird eine Requisite nicht zugelassen:
- Echte Waffen, Messer und andere gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände nehmen wir oder die Garderobe nicht in Verwahrung — die musst du vom Festivalgelände entfernen. Gesetzliche Befugnisse sowie Maßnahmen von Sicherheitsdienst, MUK oder Polizei bleiben unberührt.
- Andere, grundsätzlich ungefährliche, aber wegen Größe oder Beschaffenheit nicht zugelassene Requisiten kannst du nur mit Zustimmung des Personals, nach den Bedingungen der MUK und bei ausreichender Kapazität an der Garderobe abgeben.
- Ein Anspruch auf Verwahrung besteht nicht.
Den Anweisungen unseres Personals, der MUK und des Sicherheitsdienstes folgst du. Verstöße können dazu führen, dass eine Requisite nicht mehr genutzt werden darf, du keinen Zutritt bekommst oder vom Festival ausgeschlossen wirst. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vor Ort
Jugendschutz und Barrierefreiheit
8. Jugendschutz und Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren besuchen das Festival in Begleitung — entweder einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel Mutter oder Vater) oder einer volljährigen Person, die von den Eltern damit beauftragt wurde. Für die Beauftragung reicht eine formlose schriftliche Erklärung der Eltern, die die Begleitperson dabei hat.
Ab 14 Jahren kannst du das Tagesprogramm allein besuchen, soweit keine abweichenden gesetzlichen, behördlichen oder mit der MUK abgestimmten Regelungen gelten.
Für die abendliche Party gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen für öffentliche Tanzveranstaltungen: Bist du unter 16, kommst du nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zur Party; ab 16 kannst du ohne Begleitung dabei sein, längstens bis 24:00 Uhr. Abweichende gesetzliche oder behördliche Vorgaben bleiben unberührt.
Für alle Minderjährigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes; beim Ausschank alkoholischer Getränke durch die Gastronomie des Hauses kann dein Alter kontrolliert werden.
9. Barrierefreiheit
Die MUK verfügt über barrierefreie Toiletten auf allen Ebenen, Aufzüge und Treppenlifte, ein taktiles Leitsystem sowie besondere Plätze für Personen im Rollstuhl und ihre Begleitpersonen. Bitte beachte, dass einzelne Zugänge und Sitzplätze im Konzertsaal nur über Treppenstufen erreichbar sind.
Eine Höranlage kann auf allen Plätzen genutzt werden und muss mindestens fünf Werktage vorher bei der MUK angemeldet werden. Behindertengerechte Parkplätze befinden sich auf dem MUK-Parkplatz gegenüber sowie auf dem Radisson-Parkplatz.
Wenn du für deinen Besuch Unterstützung benötigst oder vorab Fragen hast, schreib uns an business@hansebuchfestival.de. Wir klären gemeinsam mit dir, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen.
Sicherheit
Brandschutz, Notfall und Garderobe
10. Brandschutz, Notfall, Räumung und Gehörschutz
Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot, E-Zigaretten eingeschlossen; Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen im Außenbereich möglich — das Cannabisverbot gilt auch dort. Offenes Feuer, Kerzen und ähnliche Zündquellen sind untersagt.
Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscher bleiben jederzeit frei. Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht blockiert werden, in Fluren und Treppenräumen wird nichts abgestellt. Flucht- und Rettungswegpläne hängen in allen Bereichen aus — wirf beim Ankommen kurz einen Blick darauf.
Wer Feuer oder Rauch bemerkt, meldet das sofort: beim nächsten Personal, über einen Druckknopfmelder oder den Notruf 112. Beim Alarmsignal verlässt du das Gebäude ruhig über den nächstgelegenen Ausgang, benutzt keine Aufzüge und folgst draußen der Beschilderung zum Sammelplatz — achte dabei auf den Straßenverkehr. Hilf Menschen, die Unterstützung brauchen, oder sag dem Personal Bescheid. Den Anweisungen von Personal, Sicherheitsdienst, Polizei und Feuerwehr folgst du sofort, auch wenn dafür ein Programmpunkt unterbrochen wird. Menschen gehen immer vor Sachen.
Bei Konzerten und anderen lauten Programmpunkten kann es laut werden — vor allem für Kinder und empfindliche Ohren empfehlen wir Gehörschutz. Auf Verlangen bekommst du kostenlos Gehörschutzstöpsel. Im Eingangsbereich weisen wir auf ein mögliches erhöhtes Schallpegelrisiko hin.
11. Garderobe, Fundsachen und Haftung
Die Garderobe betreibt die MUK zu ihren Bedingungen und Entgelten. Behalte Wertsachen, Geld und Schlüssel bei dir statt in abgegebenen Taschen oder Kleidungsstücken.
Gefundene Gegenstände gibst du beim Festival-Team oder an der Garderobe ab; wenn du etwas erst nach dem Festival vermisst, schreib an business@hansebuchfestival.de oder kontakt@muk.de.
Die Haftung für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Ticket-AGB und den Bedingungen der MUK.
Aufnahmen
Foto und Video
12. Foto und Video
Beim Festival entstehen offizielle Foto-, Video- und Tonaufnahmen — von uns, der MUK, beauftragten Teams und gegebenenfalls akkreditierter Presse — und natürlich fotografiert ihr euch auch gegenseitig, gerade beim Cosplay gehört das dazu. Alles Wichtige dazu steht im Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen (online und am Einlass ausgehängt). Die zwei Kernregeln: Gezielte Aufnahmen einzelner Personen nur mit deren Ok, und kommerzielle Aufnahmen nur mit unserer vorherigen Genehmigung.
Ob private Aufnahmen während einzelner Bühnenprogramme erlaubt sind, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Künstlerinnen und Künstler, der MUK und des Bühnenpersonals — entsprechende Hinweise beachtest du bitte.
Fragen offen?
Lieber vorher fragen als am Einlass diskutieren
13. Fragen?
Ob Taschengröße, Requisite, Wiedereinlass oder Anreise: Die häufigsten Fragen beantworten wir in den FAQ auf hansebuchfestival.de. Alles andere gern an business@hansebuchfestival.de — wir antworten, bevor du packst. Danke, dass du diese Regeln mitträgst.
Maßgeblich ist die auf hansebuchfestival.de veröffentlichte Fassung dieser Besucherordnung. Sicherheitserforderliche Änderungen und verbindliche Anweisungen der MUK, des Sicherheitsdienstes oder der zuständigen Behörden bleiben vorbehalten.
Stand: 20. September 2026