Dein Besuch
Foto- und Videoaufnahmen
Stand: 20. August 2026 · Hinweis zu Aufnahmen nach Art. 13 DSGVO und §§ 22, 23 KUG
Beim Festival wird fotografiert und gefilmt — von uns, von Medien und von euch. Hier steht, was dabei gilt und was du tun kannst, wenn du nicht aufs Bild möchtest.
A. Aufnahmen durch uns und durch Presse
Während des Festivals machen wir und von uns beauftragte Foto- und Videoteams Aufnahmen, z. B. für die Dokumentation des Festivals, unsere Website (auch als Rückblick auf vergangene Ausgaben), unseren Newsletter, unsere Social-Media-Kanäle (auch in der Nachbereitung des Festivals), die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Weitergabe an Medien, gedruckte und digitale Werbemittel und Anzeigen, die Bewerbung kommender Ausgaben des Festivals sowie Präsentations- und Angebotsunterlagen und Rückblicke gegenüber Partnern, Ausstellenden sowie Sponsorinnen und Sponsoren. Dabei entstehen vor allem Übersichts- und Stimmungsaufnahmen, auf denen du als Teil des Publikums zu sehen sein kannst. Hinweise darauf hängen an den Eingängen aus.
Verantwortlich dafür sind die Veranstalterinnen des Festivals: Nix und Niemand Events, Wacha GbR, Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt) und aelaephaent UG (haftungsbeschränkt). Weitergegeben wird Material an Medien, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie an Partner, Ausstellende sowie Sponsorinnen und Sponsoren, soweit wir ihnen Material zu den genannten Zwecken bereitstellen; bei Veröffentlichungen zusätzlich an die Plattformen unserer Kanäle nach deren Bedingungen. Du erreichst uns zu allen Fragen rund um Aufnahmen unter datenschutz@hansebuchfestival.de oder business@hansebuchfestival.de.
Rechtsgrundlage für diese Aufnahmen ist unser berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); für die Veröffentlichung gelten zusätzlich die Regeln des Kunsturhebergesetzes (§§ 22, 23 KUG). Gezielte Einzelaufnahmen, etwa Porträts oder Cosplay-Aufnahmen durch unser Team, machen wir nur, nachdem wir dich gefragt haben — dein Ok ist dann die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), und du kannst es jederzeit zurückziehen. Bei Minderjährigen sind wir besonders zurückhaltend und fragen im Zweifel die Begleitperson.
Du möchtest nicht aufgenommen werden? Das ist jederzeit in Ordnung und du musst es nicht begründen (Art. 21 DSGVO):
- Sprich vor Ort unser Team oder die Fotografinnen und Fotografen direkt an — wir achten dann darauf, dich nicht aufzunehmen.
- Oder schreib an datenschutz@hansebuchfestival.de oder business@hansebuchfestival.de, gern mit Zeitpunkt und Ort, damit wir dich im Material finden.
Aus noch nicht veröffentlichtem Material entfernen wir dich. Bei bereits veröffentlichtem Material prüfen wir die Entfernung und setzen sie um, soweit das möglich und zumutbar ist — aus Online-Kanälen lässt sich ein Bild entfernen, aus bereits gedruckten Materialien ehrlicherweise nicht. Deine weiteren Rechte (Auskunft, Löschung, Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde) stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Wie lange bleiben Aufnahmen gespeichert? Veröffentlichtes Material bleibt für die genannten Zwecke online, solange der jeweilige Kanal besteht — vorbehaltlich deines Widerspruchs. Unveröffentlichtes Material bewahren wir auf, solange wir es für einen der oben genannten Zwecke brauchen; weil dazu die Bewerbung kommender Ausgaben, unser Website-Archiv und Rückblicke gegenüber Partnern gehören, kann das über mehrere Jahre gehen. Fällt für Material jeder dieser Zwecke weg, löschen wir es. Unabhängig davon entfernen wir dich auf Widerspruch.
Akkreditierte Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter berichten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze; für ihre Aufnahmen sind die jeweiligen Redaktionen verantwortlich. Wir weisen Presse auf diese Regeln hin. Wenn dich eine Presseaufnahme stört, sprich das Team vor Ort an — wir vermitteln.
B. Deine eigenen Fotos und Videos
Fotos und Videos für private Zwecke sind erlaubt und erwünscht — Cosplay lebt davon, gesehen zu werden. Damit das für alle gut funktioniert, gelten fünf Regeln:
1. Erst fragen, dann fotografieren. Gezielte Aufnahmen einzelner Personen machst du nur mit deren Ok. Ein Nein gilt, ohne Begründung — auch mitten im besten Kostüm.
2. Geschützte Bereiche sind tabu. Keine Aufnahmen, wo Menschen sich umziehen oder zurückziehen (Umkleiden, Sanitärräume, Ruhebereiche).
3. Bühne hat Vorrang. Bittet ein Programmpunkt um Aufnahmeverzicht, gilt das für alle im Raum.
4. Veröffentlichen ist deine Verantwortung. Sobald du ein Bild postest, auch in einer Story, gilt das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG): Erkennbare Personen müssen grundsätzlich einverstanden sein — hol ihr Ok ein, bevor du postest. Und wenn dich jemand bittet, ein Bild zu löschen oder offline zu nehmen, tu es.
5. Kommerzielle Aufnahmen nur mit Genehmigung. Bezahlte Shootings, Werbe- und Verkaufsproduktionen brauchen unsere vorherige Zustimmung: business@hansebuchfestival.de. Das verlangt auch die Hausordnung der MUK.
Diese Regeln sind Teil der Besucherordnung. Wer sie verletzt, wird vom Personal angesprochen und kann zum Löschen der Aufnahme aufgefordert werden; in ernsten Fällen, etwa bei heimlichen oder übergriffigen Aufnahmen, führt das zum Verweis vom Festival und wir prüfen ggf. darüberhinausgehende rechtliche Schritte. Aufnahmen in geschützten Bereichen können zudem strafbar sein (§ 201a StGB).