Archivfassung. Diese AGB galten für Bestellungen vom 16. bis zum 21. September 2026 und bleiben für diese Bestellungen maßgeblich (§ 14 Abs. 4). Für spätere Bestellungen gilt die aktuelle Fassung unter hansebuchfestival.de/agb/.
Archivfassung
AGB für den Ticketkauf (Fassung vom 12. September 2026)
Stand: 12. September 2026 · Verkäuferin ist die Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt) · maßgeblich für Bestellungen vom 16. bis 21. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Eintrittskarten („Tickets“) für das hanse:buch Festival 2027 am 6. und 7. März 2027 in der Musik- und Kongresshalle Lübeck über den Online-Ticketshop unter tickets.hansebuchfestival.de/2027/.
(2) Verkäuferin der Tickets und Vertragspartnerin für den Ticketkauf ist die Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt), Emil-Janßen-Straße 14, 22307 Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 167314, USt-IdNr. DE340888935. Vertretungsberechtigte Personen sind Herr Labinot Gashi und Herr Christoph Schwieder. E-Mail: business@hansebuchfestival.de (nachfolgend „Verkäuferin“).
(3) Das Festival wird von der Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt) gemeinsam mit der aelaephaent UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 190955, und Nix und Niemand Events, Wacha GbR, Krähenstraße 1–3, 23552 Lübeck, unter dem gemeinsamen temporären Projekttitel „NordVibes“ veranstaltet. Alleinige Anbieterin und Vertragspartnerin für den Erwerb der Tickets ist die Vendo Visions UG (haftungsbeschränkt). Die weiteren beteiligten Unternehmen werden nicht Vertragspartner des Ticketvertrags.
(4) Diese AGB gelten für sämtliche über den Online-Ticketshop abgeschlossenen Ticketverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern (nachfolgend gemeinsam „Kunden“). Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Verkäuferin ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tickets im Online-Ticketshop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung eines Tickets durch den Kunden.
(2) Für die Bestellung müssen die bestellende Person ihren Vor- und Nachnamen, eine zutreffende E-Mail-Adresse sowie die vollständige Rechnungsanschrift des Rechnungsempfängers angeben. Ohne diese Pflichtangaben kann die Bestellung im Online-Ticketshop nicht abgeschlossen werden. Soweit freiwillig Unternehmens- oder Steuerinformationen angegeben werden, müssen auch diese Angaben zutreffend sein.
Die erhobenen Angaben beziehen sich ausschließlich auf die bestellende Person beziehungsweise den Rechnungsempfänger. Die Tickets sind nicht personalisiert.
(3) Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt die bestellende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Vor dem Absenden der Bestellung können alle Eingaben eingesehen und korrigiert werden.
(4) Nach Eingang der Bestellung sendet die Verkäuferin dem Kunden unverzüglich eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Mit dieser Bestellbestätigung nimmt die Verkäuferin das Vertragsangebot ausdrücklich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande. Die Bereitstellung der Tickets erfolgt nach erfolgreicher Zahlung beziehungsweise Zahlungsautorisierung. Nach erfolgreichem Zahlungseingang erhält der Kunde eine gesonderte Zahlungsbestätigung per E-Mail. Kann die Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, bleiben die Tickets für die in der Bestellbestätigung angegebene Frist reserviert. Geht die vollständige Zahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert; die Bestelldaten und diese AGB werden mit der Bestellbestätigung beziehungsweise, bei Zahlung per Banküberweisung, mit der Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.
§ 3 Tickets, Preise und Kontingente
(1) Ein Tagesticket berechtigt ausschließlich zum Besuch des auf dem Ticket angegebenen Festivaltages. Sofern zusätzlich Kombi- oder Wochenendtickets angeboten werden, ergibt sich deren Gültigkeit aus der jeweiligen Ticketbeschreibung. Maßgeblich sind die im Ticketshop zum Zeitpunkt des Kaufs angebotenen Ticketkategorien.
(2) Es gelten die im Online-Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Ticketpreise. Sämtliche Ticketpreise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, die Gebühren des eingesetzten Ticketsystems, insbesondere die pretix-Gebühren, sowie die Kosten der eingesetzten Zahlungsdienstleister, beispielsweise PayPal, Stripe oder Klarna. Über den angezeigten Ticketpreis hinaus fallen unabhängig von der gewählten Zahlungsart keine zusätzlichen verpflichtenden Buchungs- oder Zahlungsgebühren an.
(3) Die Verkäuferin kann Tickets in zeitlich oder mengenmäßig begrenzten Preisstufen anbieten, beispielsweise zu Frühbucherpreisen. Eine Preisstufe endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums oder mit Ausschöpfung des jeweiligen Kontingents. Es besteht kein Anspruch auf den Preis einer früheren oder späteren Stufe; für bereits geschlossene Verträge bleiben spätere Preisänderungen ohne Wirkung.
(4) Die Ticketzahl je Festivaltag ist begrenzt. Ein Anspruch auf Erwerb besteht nicht.
(5) Der Ticketkauf ist unabhängig von der freiwilligen Einwilligung in den Newsletter. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für den Kauf und wirkt sich nicht auf Preis oder Leistung aus.
§ 4 Zahlung
(1) Es stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung.
(2) Für die Nutzung der im Online-Ticketshop angebotenen Zahlungsarten werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben. Sämtliche Kosten der Zahlungsabwicklung sind bereits im angezeigten Endpreis enthalten.
(3) Bei Zahlung per Banküberweisung muss der vollständige Kaufpreis innerhalb der im Bestellvorgang und in der Eingangsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist auf dem dort genannten Konto eingehen. Bis zum Ablauf dieser Frist werden die bestellten Tickets reserviert. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, erlischt die Reservierung; die Bestellung wird nicht angenommen und die Tickets können wieder freigegeben werden. Ein verspätet eingegangener Betrag wird unverzüglich zurückerstattet, sofern die Verkäuferin die Bestellung nicht ausdrücklich noch annimmt.
§ 5 Bereitstellung der Tickets
(1) Nach vollständigem Zahlungseingang werden die Tickets als PDF-Datei per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse sowie zum Abruf über den in der Bestellbestätigung enthaltenen Bestell-Link elektronisch bereitgestellt.
(2) Die bestellende Person ist dafür verantwortlich, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang der Bestellbestätigung und der Tickets, einschließlich des Spam-Ordners, zu überprüfen. Die Tickets können über den in der Bestellbestätigung enthaltenen Link erneut abgerufen werden, solange diese Funktion durch das eingesetzte Ticketsystem bereitgestellt wird. Die Tickets sollten daher nach Erhalt heruntergeladen und dauerhaft gespeichert werden. Ein Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Abrufbarkeit besteht nicht.
§ 6 Gültigkeit der Tickets
(1) Tickets sind nicht personengebunden. Der im Bestellvorgang erhobene Name dient ausschließlich der Zuordnung und Abwicklung der Bestellung. Für die Prüfung der Ticketberechtigung findet beim Einlass kein Abgleich des Bestellnamens mit einem Ausweisdokument statt. Alters-, Jugendschutz- und sonstige nach § 8 zulässige Identitätskontrollen bleiben unberührt. Die zulässige Weitergabe eines Tickets richtet sich nach § 7.
Jedes Ticket trägt einen individuellen Code und berechtigt zum erstmaligen Einlass am gebuchten Festivaltag. Beim ersten Einlass wird das Ticket elektronisch entwertet und die Besucherin oder der Besucher erhält ein nicht übertragbares, für den jeweiligen Festivaltag gültiges Kontrollband.
Das Kontrollband berechtigt nach einem vorübergehenden Verlassen des Festivalgeländes zum Wiedereinlass am selben Festivaltag. Hierfür muss das Kontrollband beim Wiedereinlass unbeschädigt und eindeutig erkennbar am Handgelenk getragen werden. Erneute Sicherheits- und Einlasskontrollen bleiben vorbehalten.
Das Kontrollband darf nicht entfernt, weitergegeben, manipuliert oder auf eine andere Person übertragen werden. Ein entferntes, übertragenes oder manipuliertes Kontrollband verliert seine Gültigkeit. Bei einem unbeabsichtigten Verlust oder einer Beschädigung ist unverzüglich das Einlass- oder Servicepersonal zu informieren; ein Wiedereinlass ist in diesem Fall erst nach erfolgreicher Überprüfung des ursprünglichen Tickets und des bereits erfolgten Einlasses möglich.
(2) Die Inhaberin oder der Inhaber eines Tickets ist dafür verantwortlich, den Code vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Verkäuferin empfiehlt, Tickets nicht öffentlich zu zeigen, etwa in sozialen Medien.
(3) Tickets, die manipuliert, unbefugt vervielfältigt oder entgegen § 7 gehandelt oder verwendet wurden, kann die Verkäuferin sperren; ein gesperrtes Ticket berechtigt nicht zum Einlass. Dies gilt insbesondere, wenn mit demselben Ticket mehreren Personen Zutritt zur Veranstaltung verschafft werden soll. Bei konkretem Verdacht auf eine vorsätzliche Manipulation, unbefugte Vervielfältigung oder missbräuchliche Verwendung behält sich die Verkäuferin die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sowie die Erstattung einer Strafanzeige vor. Zwingende gesetzliche Ansprüche einer Person, die das Ticket unmittelbar bei der Verkäuferin oder einer autorisierten Verkaufsstelle erworben und die Sperrung nicht schuldhaft verursacht hat, bleiben unberührt.
§ 7 Weitergabe und Weiterverkauf
(1) Die private Weitergabe von Tickets, etwa an Familie oder Freundinnen und Freunde, ist zulässig – unentgeltlich oder gegen Erstattung von höchstens dem tatsächlich gezahlten Ticketpreis.
(2) Nicht zulässig sind der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets, der gezielte Erwerb von Tickets zum Zweck des Weiterverkaufs, der Weiterverkauf zu einem höheren als dem tatsächlich gezahlten Ticketpreis sowie die Nutzung von Tickets für Werbung, Gewinnspiele oder Verkaufsförderungsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin in Textform.
(3) Bei einem schuldhaft verursachten Verstoß gegen Absatz 2 kann die Verkäuferin die betroffenen Tickets sperren und den Einlass verweigern. Soweit ihr wegen des Verstoßes ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, kann sie sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag lösen. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Verkäuferin ist berechtigt, eigene fällige Ansprüche gegen einen Erstattungsanspruch aufzurechnen.
(4) Der Erwerb von Tickets über nicht von der Verkäuferin autorisierte Personen, Verkaufsstellen oder Internetplattformen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Verkäuferin kann insbesondere nicht gewährleisten, dass solche Tickets echt, gültig, nicht gesperrt, nicht vervielfältigt oder nicht bereits zum Einlass verwendet worden sind. Bei mehreren Tickets oder Kopien mit demselben Ticketcode kann nur das zuerst zum erstmaligen Einlass vorgelegte gültige Ticket akzeptiert werden. Die Verkäuferin erstattet keine gegenüber Dritten gezahlten Mehrpreise. Ansprüche gegen die jeweilige Drittverkäuferin oder den jeweiligen Drittverkäufer sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Einlass, Hausrecht und Jugendschutz
(1) Der Einlass setzt ein gültiges, nicht entwertetes Ticket voraus. Auf dem Festivalgelände gelten die Besucher- und Cosplay-Regeln des hanse:buch Festivals sowie ergänzend die Hausordnung der Musik- und Kongresshalle Lübeck. Sämtliche genannten Regelungen sind in der bei der Bestellung geltenden Fassung im Online-Ticketshop und gebündelt unter hansebuchfestival.de/besuch/hausordnung/ abrufbar. Änderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sie aufgrund späterer Vorgaben der Musik- und Kongresshalle Lübeck oder zuständiger Behörden, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur Abwehr neu erkennbarer Sicherheitsgefahren erforderlich sind. Die Änderungen müssen den Besucherinnen und Besuchern zumutbar sein und dürfen die wesentlichen Leistungen des Tickets nicht unangemessen beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen werden auf der Festivalwebsite veröffentlicht und zusätzlich per E-Mail an die Bestelladresse mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(2) Die Veranstalterinnen und die Musik- und Kongresshalle Lübeck üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Veranstalterinnen, der Musik- und Kongresshalle Lübeck und des eingesetzten Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße können insbesondere zur Untersagung der weiteren Nutzung einer Requisite, zur Verweigerung des Zutritts oder zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Wurde die Maßnahme von der betroffenen Person schuldhaft verursacht, besteht kein vertraglicher Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Personen oder der Beschädigung beziehungsweise Zerstörung von Eigentum sowie die Erstattung einer Strafanzeige bleiben vorbehalten.
(3) Es gelten das Jugendschutzgesetz sowie die im Online-Ticketshop und in der Besucherordnung veröffentlichten Alters-, Begleit- und Aufenthaltsregelungen. Soweit einzelne Programmpunkte als öffentliche Tanzveranstaltung einzuordnen sind, gelten insbesondere die zeitlichen und altersbezogenen Beschränkungen des § 5 Jugendschutzgesetz. Die Veranstalterinnen können am Einlass einen Altersnachweis und, soweit eine erziehungsbeauftragte Person die Begleitung übernimmt, einen geeigneten Nachweis der Beauftragung verlangen.
§ 9 Absage und höhere Gewalt
(1) Die Durchführung jedes Festivaltages steht unter dem Vorbehalt, dass am 28. Dezember 2026 um 12:00 Uhr mindestens 500 vollständig bezahlte Tickets und am 31. Januar 2027 um 12:00 Uhr mindestens 1.000 vollständig bezahlte Tickets für den jeweiligen Festivaltag verkauft worden sind. Maßgeblich ist jeweils der im Ticketsystem dokumentierte Verkaufsstand.
Wird die Mindestticketzahl von 500 Tickets am 28. Dezember 2026 nicht erreicht, ist die Verkäuferin berechtigt, den betreffenden Festivaltag bis zum Ablauf des 28. Dezember 2026 abzusagen und von den hierfür geschlossenen Ticketverträgen zurückzutreten. Wird die Mindestticketzahl von 1.000 Tickets am 31. Januar 2027 nicht erreicht, ist die Verkäuferin berechtigt, den betreffenden Festivaltag bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 abzusagen und von den hierfür geschlossenen Ticketverträgen zurückzutreten. Nach Ablauf der jeweiligen Absagefrist kann eine Absage nicht mehr auf das Nichterreichen der betreffenden Mindestticketzahl gestützt werden.
Für die Berechnung der Mindestticketzahl zählt jedes vollständig bezahlte Tagesticket für den darauf angegebenen Festivaltag. Ein vollständig bezahltes Kombi- oder Wochenendticket zählt für jeden darin enthaltenen Festivaltag jeweils als ein verkauftes Ticket.
(2) Die Verkäuferin ist außerdem berechtigt, einen Festivaltag abzusagen oder zu verlegen, wenn dessen Durchführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird oder mit einer konkreten erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden wäre. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge oder konkrete Terrorwarnungen, Epidemien oder Pandemien, behördliche Verbote sowie der unverschuldete Ausfall wesentlicher öffentlicher Infrastruktur oder die unverschuldete Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte. Das Nichterreichen der Mindestticketzahl richtet sich ausschließlich nach Absatz 1 und ist kein Fall höherer Gewalt.
(3) Bei vollständiger Absage eines Festivaltages werden die Käuferinnen und Käufer unverzüglich per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse informiert. Zusätzlich wird die Absage auf der Festivalwebsite bekannt gegeben. Der für das betroffene Ticket an die Verkäuferin gezahlte Gesamtbetrag einschließlich verpflichtender Buchungsgebühren wird unverzüglich über den beim Kauf verwendeten Zahlungsweg erstattet.
(4) Betrifft die Absage nur einen Festivaltag, der Bestandteil eines Kombi- oder Wochenendtickets ist, wird der in der Ticketbeschreibung diesem Festivaltag zugeordnete Anteil des gezahlten Gesamtbetrags unverzüglich erstattet. Alternativ kann ein noch vollständig ungenutztes Kombi- oder Wochenendticket innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Absagemitteilung vollständig zurückgegeben werden; in diesem Fall wird der für das Kombi- oder Wochenendticket gezahlte Gesamtbetrag einschließlich verpflichtender Gebühren erstattet. Auf beide Möglichkeiten wird in der Absagemitteilung hingewiesen.
(5) Bei einer Verlegung gilt § 10. Bei einem Abbruch oder einer nur teilweisen Nichtdurchführung richten sich mögliche Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Kosten aus selbstständig mit Dritten abgeschlossenen Verträgen – insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Parkplatzkosten sowie hierfür anfallende Stornierungsentgelte – sind nicht Bestandteil des Ticketvertrags. Sie werden weder bei einer wirksamen Absage wegen Nichterreichens der Mindestticketzahl gemäß Absatz 1 noch bei einer Absage oder Verlegung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Verkäuferin nicht zu vertretender Umstände erstattet. Die Haftung nach § 11 und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Verlegung, Programmänderungen und begrenzte Zusatzangebote
(1) Wird das Festival zeitlich oder örtlich verlegt, behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin beziehungsweise den Ersatzort.
(2) Käuferinnen und Käufer, die das Ticket für den Ersatztermin oder den Ersatzort nicht nutzen möchten, können es innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Verlegung zurückgeben. Der für das Ticket an die Verkäuferin gezahlte Gesamtbetrag einschließlich verpflichtender Buchungs- und Zahlungsgebühren wird unverzüglich über den beim Kauf verwendeten Zahlungsweg erstattet. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Festivalwebsite und per E-Mail an die Bestelladresse; die Frist beginnt mit dem Zugang der E-Mail. Gesetzliche Rechte, die über dieses Rückgaberecht hinausgehen, bleiben unberührt.
(3) Änderungen einzelner Programmpunkte, insbesondere zeitliche Verschiebungen sowie der Ausfall oder Austausch einzelner Gäste, Acts oder sonstiger Programmbeteiligter, bleiben vorbehalten, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderung den Käuferinnen und Käufern zumutbar ist und der angekündigte Gesamtcharakter sowie der wesentliche Leistungsumfang des betreffenden Festivaltages dadurch nicht erheblich verändert werden.
Das Ticket wird für den Besuch des gesamten Festivaltages und nicht für den Auftritt einer bestimmten Person oder einen einzelnen Programmpunkt erworben. Dies gilt grundsätzlich auch für hervorgehoben beworbene Gäste oder als „Headliner“ bezeichnete Personen. Eine hervorgehobene Bewerbung stellt allein keine Garantie der tatsächlichen Teilnahme oder eines persönlichen Kontakts dar.
Solche Änderungen begründen für sich genommen keinen Anspruch auf Rückgabe des Tickets oder Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme einer bestimmten Person oder die Durchführung eines bestimmten Programmpunkts ausdrücklich als garantierte Leistung zugesagt wurde oder nach dem Gesamtbild des konkreten Ticketangebots erkennbar eine prägende Hauptleistung des Festivaltages darstellt. Gleiches gilt, wenn durch die Änderung der Gesamtcharakter oder der wesentliche Leistungsumfang des Festivaltages erheblich verändert wird.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Angekündigte Autogramm-, Signier- und Fotomöglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt der zeitlichen und räumlichen Kapazitäten sowie der tatsächlichen Mitwirkung der jeweiligen Gäste. Soweit sie nicht ausdrücklich als garantierte Leistung des Tickets bezeichnet werden, besteht kein Anspruch auf ein Autogramm, ein Foto oder den persönlichen Kontakt mit einer bestimmten Person.
(5) Die nachfolgenden Regelungen dieses Absatzes gelten ausschließlich für angekündigte Workshops, Mitmachformate und vergleichbare ergänzende Programmpunkte. Diese Angebote verfügen jeweils nur über begrenzte zeitliche, räumliche und personelle Kapazitäten. Der Erwerb eines Festivaltickets allein begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Workshop, Mitmachformat oder vergleichbaren Angebot.
Eine Voranmeldung oder Reservierung für diese Angebote findet nicht statt. Die verfügbaren Teilnahmeplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens am Zugang des jeweiligen Workshops, Mitmachformats oder vergleichbaren Angebots vergeben. Sobald dessen jeweilige Kapazität erreicht ist, kann der Zugang zu diesem Angebot geschlossen und die Aufnahme weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgelehnt werden.
Die Erschöpfung der verfügbaren Plätze eines solchen Angebots begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Teilnahme, einen Ersatzplatz in einem anderen Angebot, Minderung oder Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme an einem bestimmten Workshop, Mitmachformat oder vergleichbaren Angebot im konkreten Ticketangebot ausdrücklich als garantierte Leistung des Tickets zugesagt wurde. Für Änderungen oder den Ausfall einzelner Workshops, Mitmachformate und vergleichbarer Angebote gilt Absatz 3 entsprechend. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Verkäuferin unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Verkäuferin nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ticketvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Käuferinnen und Käufer regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Verkäuferin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Für Schäden, die ausschließlich durch das schuldhafte Verhalten von Besucherinnen, Besuchern, Teilnehmenden oder sonstigen Dritten verursacht werden und von der Verkäuferin nicht zu vertreten sind, haftet die jeweils verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung der Verkäuferin wegen eigener oder ihr zurechenbarer Pflichtverletzungen, insbesondere wegen der Verletzung von Sicherheits- oder Verkehrssicherungspflichten, bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung der Verkäuferin nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 12 Kein Widerrufsrecht
(1) Für den Kauf von Tickets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). Einzelheiten enthält der Hinweis zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts, der im Bestellvorgang angezeigt wird.
(2) Ein vertragliches Recht auf Rückgabe, Umtausch oder Stornierung des Tickets besteht ebenfalls nicht, wenn die Gründe aus dem persönlichen Verantwortungsbereich der Käuferinnen und Käufer stammen, insbesondere bei Krankheit, Terminüberschneidungen oder sonstiger persönlicher Verhinderung. Die zulässige Weitergabe nach § 7 sowie gesetzliche Rechte bei Absage oder Verlegung bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Ticketkauf enthält der Datenschutzhinweis Ticketkauf, abrufbar im Online-Ticketshop und unter hansebuchfestival.de/tickets/datenschutz/.
§ 14 Urheberrechte, Streitbeilegung, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Die im Online-Ticketshop veröffentlichten Bilder, Filme und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Verkäuferin Inhaberin der Urheber- oder Nutzungsrechte ist, ist eine Verwendung außerhalb der gesetzlich zulässigen Nutzungen nur mit ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Rechte Dritter bleiben unberührt.
(2) Die Verkäuferin ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, universalschlichtungsstelle.de.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Aufenthaltsstaats von dieser Rechtswahl unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Verkäuferin kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Bestellungen ändern oder aktualisieren. Für bereits geschlossene Ticketverträge bleibt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung maßgeblich. Spätere Änderungen gelten für einen bereits geschlossenen Ticketvertrag nur, wenn die Vertragsparteien ihnen in Textform zustimmen oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Online-Ticketshop mit ihrem Standdatum bereitgestellt. Für Bestellungen vom 27. August bis zum 15. September 2026 ist die Fassung vom 10. September 2026 maßgeblich.